Sträucher schneiden!

Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen und Gehwege) müssen Bäume und Sträucher, die in den Verkehrsraum hineinragen von den Grundstückseigentümern entsprechend zurückgeschnitten werden. Vor allem bei nasser Witterung können die überhängenden Zweige erheblich den Verkehr behindern. Auch verdeckte Verkehrszeichen sind frei zu schneiden. Dabei ist an Gehwegen eine lichte Höhe von 2,50 Meter und bei Straßen eine lichte Höhe von 4,50 Meter frei zu halten. Das Schnittmaterial von Bäumen und Sträuchern kann kostenlos bei der Sammelstelle für holzige Gartenabfälle am Wertstoffhof angeliefert werden.

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