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DA KAM ZUSAMMEN, WAS ZUSAMMENGEHÖRT –

EINGEMEINDUNGEN
& GEBIETSREFORM

Einfachere Strukturen, geringerer Verwaltungsaufwand, rationellere Abläufe und selbstverständlich auch die Einsparung von Steuergeld waren das Ziel der Gebietsreform von 1970. Und das wurde auch erreicht. 

Wie es vorher war, haben wir für Sie hier unten nochmals mit ein paar Fakten und Zahlen illustriert.


AUS KLEINSTEN DÖRFERN
WERDEN RICHTIGE
GEMEINDEN

Große Veränderungen für die Gemeinden brachte die staatliche Gebietsreform in den 70er Jahren. Folge der Reform war die Auflösung vieler sogenannter Kleinstgemeinden und auch die Auflösung zahlreicher Landschulen.

Aus den ursprünglich 44 Gemeinden des damaligen Landkreises Kötzting am 31.12.1970 (darunter auch die Gemeinde Miltach ) verblieben nach Abschluß der Gebietsreform am 1.5.1978 nur mehr 13 selbständige Gemeinden.

 

UNSERE
RUBRIKEN

Niemand würde die damals (wie so oft alles Neue) umstrittene Gebietsreform heute rückgängig machen wollen – denn sie hat aus viel KleinKlein mehrere große Gemeinden gemacht, die für ihre Bürger*innen heute sehr viel mehr leisten können.

Bis zur Gebietsreform bestand das Gebiet der Gemeinde Miltach nach dem Stand zum 31.12.1971 lediglich aus den Ortschaften Miltach, Agleiten, Hütten, Riesl und Tiefental (842 Einwohner mit 8,0676 km² Fläche).

Die Gemeindekanzlei war seit 1954 im EG des alten Feuerwehrhauses an der Bahnhofstraße. Mit den ersten Eingemeindungen von Oberndorf und Altrandsberg wurde dann die Gemeindekanzlei ins jetzige Rathaus verlegt.

Die alte Kanzlei an der Bahnhofstraße wurde mit dem Bau der Mehrzweckhalle und des neuen Feuerwehrhauses im Jahr 1981 abgebrochen.

Im Hinblick auf die kommende Gemeinde- und Schulreform hatte die Gemeinde an der Bahnhofstraße bereits die neue Teilhauptschule Kl. 1-6 errichtet, die im September 1971 den Schulbetrieb aufnahm.

Eingemeindete Orte und
ehemals selbständige Gemeinden

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

Fläche in ha

Zeitpunkt

*Allm.dorf u.

Ob.gschaidt

.

zu. Eism.berg

71

33

 ____

104

104

195.8902

1.2.1963

Gemeinde Miltach
(Vor der Gebietsreform am 31.12.1971)

842

806.7664

31.12.1971

Gemeinde Altrandsberg

490

448.2612

1.1.1972

Aus der Gde. Kreuzbach

Anzenberg

Höhenried

u. Dietershof

.

zu Miltach

62

36

4

____

102

102

302.6786

1.1.1972

Gemeinde Oberndorf

263

400.4354

1.1.1972

Gemeinde Eismannsberg

210*

369.3855**

1.5.1978

Gemeinde Miltach
(nach der Eingemeindung am 31.12.1978)

1857

2523.4173

31.12.1971

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

*Allm.dorf u.

71

Ob.gschaidt

33

_

____

 zu. Eism.berg

104

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

104

Fläche in ha

195.8902

Stand bei Umgemeindung

1.2.1963

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Gemeinde Miltach
(Vor der Gebietsreform am 31.12.1971)

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

842

Fläche in ha

806.7664

Stand bei Umgemeindung

31.12.1971

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Gemeinde Altrandsberg

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

490

Fläche in ha

448.2612

Stand bei Umgemeindung

1.1.1972

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Aus der Gde. Kreuzbach

Anzenberg

62

Höhenried

36

u. Dietershof

4

_

____

zu Miltach

102

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

102

Fläche in ha

302.6786

Stand bei Umgemeindung

1.1.1972

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Gemeinde Oberndorf

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

263

Fläche in ha

400.4354

Stand bei Umgemeindung

1.1.1972

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Gemeinde Eismannsberg

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

210*

Fläche in ha

369.3855**

Stand bei Umgemeindung

1.5.1978

Eingemeindete Orte und ehemals selbständige Gemeinden

Gemeinde Miltach
(nach der Eingemeindung am 31.12.1978)

Stand bei Umgemeindung

Einwohner

1857

Fläche in ha

2523.4173

Stand bei Umgemeindung

31.12.1971

* In den Einwohnerzahlen Eismannsberg sind auch die Einwohner aus Allmannsdorf und Obergschaidt enthalten.
** Die Eingemeindungsfläche bezieht sich nur auf die Gemarkung Eismannsberg.

EHEMALIGE
GEMEINDEN

Die Gemeinde Allmannsdorf hat bereits vor der Gebietsreform zum 1.2.1963 der Gemeindeauflösung freiwillig zugestimmt. Die Gemeinde wurde damals auf die Gemeinden Kreuzbach und Eismannsberg aufgeteilt. Die Orte Allmannsdorf und Obergschaidt kamen zum 1.2.1963 zur Gemeinde Eismannsberg und gehören seit der Auflösung von Eismannsberg nun seit 1.5.1978 zur Gemeinde Miltach.

Die übrigen Ortsteile von Allmansdorf [Untergschaidt und Wimbach] kamen zunächst zur Gemeinde Kreuzbach und gehören seit der Auflösung der Gemeinde Kreuzbach nun zur Gemeinde Blaibach. Die Standesamtsbücher wurden bei der Gemeindeauflösung vollständig von der Gemeinde Kreuzbach übernommen und befinden sich seit der Eingemeindung von Kreuzbach in die Gemeinde Blaibach nun seit 1.1.1972 in Blaibach. Auch die Beschlussbücher, die bis zum Jahr 1906 vorhanden sind, werden heute in Blaibach aufbewahrt.

Bei den ersten Beratungen im Gemeinderat über die bevorstehende Gemeindeauflösung wurde über die Zusammenlegung der drei „Berglergemeinden“ debattiert. Allmannsdorf, Eismannsberg und Kreuzbach sollten als eine einheitliche Gemeinde mit dem neuen Gemeindenamen „Gemeinde Heitzelsberg“ erhalten werden. Vorgesehen war dabei auch der Bau eines Schulhauses in Heitzelsberg.

Dieser Vorschlag wurde aber vom Gemeinderat später abgelehnt.

Im Dezember 1961 muß sich der Gemeinderat Allmannsdorf erneut, diesmal mit der endgültigen Gemeindeauflösung und Aufteilung befassen. Bei dieser Sitzung in Heitzelsberg konnte aber kein Beschluß gefaßt werden, da nur drei Gemeinderäte anwesend waren und der Gemeinderat damit nicht beschlußfähig war. Auch in der folgenden Sitzung in Untergschaidt kam noch keine klare Entscheidung zustande: 3 Ja Stimmen und 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung [die auch damals aber nicht erlaubt war]. Erst kurz vor der Auflösung wurde dann unter dem damaligen Bürgermeister Josef Rabenbauer aus Untergschaidt der Gemeindeauflösung zugestimmt.

Die ehemals selbständige Gemeinde Altrandsberg war die größte Gemeinde, die im Zuge der Gebietsreform in die Gemeinde Miltach eingegliedert wurde. Altrandsberg mit damals ca. 500 Einwohnern hatte eine eigene Schule.
Bereits mit Beschluss vom 4.9.1971 hat der Gemeinderat Altrandsberg der Auflösung und der Eingliederung nach Miltach zugestimmt, da bei den freiwilligen Eingliederungen staatliche Sonderzuschüsse bewilligt wurden. Der Gemeinderat war aber der Meinung, dass auch die Zustimmung der Bevölkerung zur Umgemeindung eingeholt werden sollte.

In der Bürgerversammlung am 15.10.1971 wurden die Bürger informiert, dass die Selbständigkeit der Gemeinde nicht mehr erhalten werden kann und dass aus finanziellen Gesichtspunkten der Eingemeindung in die Gemeinde Miltach zugestimmt werden sollte.

In der geheimen Bürgerabstimmung am 17.10.1971 haben dann auch die Bürger von Altrandsberg mit 182 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen der Eingemeindung nach Miltach zugestimmt.

Der damalige 1. Bürgermeister der Gemeinde Altrandsberg Fritz Luger war anschließend noch bis Mai 1978 Mitglied im neuen Miltacher Gemeinderat.

Auch die Gemeinde Oberndorf unter dem damaligen Bürgermeister Max Hofmann hat der Eingemeindung in die Gemeinde Miltach zum 1.1.1972 freiwillig zugestimmt.

Gemeindeschreiber in Oberndorf war Helmut Röll, der bereits seit 1966 Bürgermeister von Miltach war.
Ebenso wie in Altrandsberg hat der Gemeinderat bereits im Mai 1971 der Gemeindeauflösung und Umgemeindung zugestimmt.

In der anschließenden Bürgerabstimmung haben dann die „Oberndorfer“ mit 72 Ja-Stimmen und 65 Nein-Stimmen den Anschluß an Miltach ebenfalls befürwortet. Die Akten der Gemeinde mit den Beschlussbüchern die bis 1892 zurückreichen, wurden von Miltach übernommen.

Die Gemeinde Kreuzbach wurde im Zuge der Gebietsreform mit Rechtsverordnung der Regierung von Niederbayern vom 17.11.1971 Nr. II 4.4071 i 68 mit Wirkung

zum 1.1.1972 mit Zustimmung des Gemeinderats aufgelöst.
Zum Zeitpunkt der Gemeindeauflösung umfaßte das Gemeindegebiet die Orte:Kreuzbach (das der Gemeinde den Namen gab), Anzenberg, Höhenried und Dietershof,sowie Untergschaidt und Wimbach.

Untergschaidt und Wimbach kamen erst bei der Auflösung der Gemeinde Allmannsdorf zum 1.2.1963 zur Gemeinde Kreuzbach. Allmannsdorf und Obergschaidt wurden damals in die Gemeinde Eismannsberg eingegliedert und kamen später am 1.5.1978 mit der Auflösung der Gemeinde Eismannsberg nach Miltach. Wie vorher bereits Allmannsdorf wurde auch die Gemeinde Kreuzbach bei der Auflösung aufgeteilt. Die in Richtung Blaibach orientierten Orte Kreuzbach, Untergschaidt und Wimbach haben sich der Gemeinde Blaibach angeschlossen.

Die „Berglerorte“ Anzenberg, Höhenried
sowie der Dietershof kamen zur
Gemeinde Miltach .

Rechtsnachfolger der aufgelösten Gemeinde wurde die Gemeinde Blaibach, die auch die gemeindlichen Akten und die Standesamtsbücher übernommen hat. Bei der Auflösung war damals Karl Hölzl aus Kreuzbach 1. Bürgermeister der Gemeinde.

Als letzte Gemeinde wurde die Gemeinde Eismannsberg zum 1.5.1978 [gleichzeitig mit der VG-Gründung] aufgelöst und in die Gemeinde Miltach eingegliedert. Eine der schwersten Entscheidungen der Gemeinderäte waren wohl die Beschlüsse als es um die Umgliederung der Gemeinde im Zuge der Gebietsreform ging.

Noch im August 1962 wurde eine Eingemeindung der Ortschaften Allmannsdorf und Obergschaidt in die Gemeinde Eismannsberg und eine Umgemeindung von Dietershof aus der Gemeinde Kreuzbach zur Gemeinde Eismannsberg abgelehnt.

Vom Gemeinderat wurde damals vorgeschlagen die Ortschaft Eismannsberg nach Oberndorf zu legen. In der folgenden Sitzung vom 27.11.1962 waren dann H. Landrat Rudolf Nemmer, H. Reg.Rat Dr. Heimerl vom LRA Kötzting sowie H. Reg.Dir. Endrös von der Reg. v. Ndb. in einer Gemeinderatssitzung in der Gemeindekanzlei anwesend und haben die Angelegenheit im Gemeinderat erläutert.

Daraufhin hat dann der Gemeinderat in dieser Sitzung die Eingliederung der Ortschaften Allmannsdorf und Obergschaidt in die Gemeinde Eismannsberg genehmigt.

Bereits zum 01. Februar 1963 wurde dann die Gemeinde Allmannsdorf als zweite Gemeinde des damals noch selbständigen Landkreises Kötzting aufgelöst, wobei das Gemeindegebiet Allmannsdorf auf die beiden Gemeinden Kreuzbach und Eismannsberg aufgeteilt wurde. Allmannsdorf und Obergschaidt kamen zu Eismannsberg, die übrigen Ortsteile der Gemeinde Allmannsdorf (Wimbach und Untergschaidt) wurden in die Gemeinde Kreuzbach eingegliedert.

Im Juli 1970 wurde auch noch der Umgemeindung der beiden zur Gemeinde Eismannsberg gehörenden Anwesen (Riederer und Stöger) im Ortsteil Gferet zur Gemeinde Altrandsberg zugestimmt, wenn die betroffenen Bürger einen Anschluß an die Gemeinde Altrandsberg wünschen.

Endgültige Umgemeindung nach Miltach:

In dieser für die Gemeinde damals wohl wichtigsten Entscheidung für die Gemeinde Eismannsberg haben die Gemeinderäte nach einer vorherigen Bürgerversammlung in der Sitzung am 3.11.1971 entschieden, dass eine geheime Abstimmung aller wahlberechtigen Gemeindebürger durchzuführen ist. Dabei sollen die Gemeindebürger befragt werden, ob Sie eine Eingliederung in die Gemeinde Miltach zum 1.1.1972 wünschen oder ob die Gemeinde Eismannsberg bis auf weiteres bestehen bleiben soll.
In der geheimen Bürgerabstimmung am 21.11.1971 haben von 140 Stimmberechtigten 110 Gemeindebürger abgestimmt, dabei stimmten:

43 Stimmen für die Eingemeindung nach Miltach,
67 Stimmen für eine vorläufige Beibehaltung als eigenständige Gemeinde Eismannsberg.

In der Sitzung am 27.11.1971 hat dann der Gemeinderat unter Respektierung dieser Bürgerabstimmung die Eingemeindung nach Miltach zum 1.1.1972 abgelehnt.

Kurze Zeit nach dieser Entscheidung für die Beibehaltung der Selbständigkeit mußten die Gemeinden nach einem Rundschreiben des Bay. Staatsministerium des Innern vom 11.12.1972 erneut zur Gebietsreform Stellung nehmen und dabei eine Zielplanung für die Gemeindereform erarbeiten.

Aufgrund dieser Vorgabe wurde mit Beschluß vom 28.3.1973 erstmals festgelegt, daß die Gemeinde beabsichtigt sich nach dem 1.1.1976 mit der Gemeinde Miltach zu einer Gemeinde zusammenzuschließen. Im Beschlussbuch ist folgender kurzer Eintrag nachzulesen:
Für die Kleinstgemeinde Eismannsberg bleibt nichts anderes übrig als der Zusammenschluss mit einer größeren Gemeinde, also mit der Gemeinde Miltach.

Im Dez. 1975 genehmigt der Gemeinderat den Eingemeindungsvertrag und beschließt dabei einstimmig die freiwillige Eingemeindung in die Gemeinde Miltach zum 1.1.1978.

Der damalige Bürgermeister Xaver Weigl vertritt anschließend noch 1 Periode von Mai 1978 – April 1984 als Mitglied im neuen Gemeinderat Miltach die Interessen seiner früheren Gemeinde Eismannsberg.

Bei der ersten Kreiseinteilung im Jahr 1808 wurde das Königreich Bayern damals in 15 Kreise eingeteilt. Das Landgericht Kötzting gehörte damals zum Regenkreis. Auch bei der zweiten Einteilung im Jahr 1810 blieb Kötzting beim Regenkreis. Bei der dritten Kreiseinteilung im Jahr 1817 wurde Bayern nur mehr in 8 Kreise aufgeteilt. Das Landgericht Kötzting kam damals zum Unterdonaukreis. Erst mit der vierten Kreisreform im Jahr 1837 kam Kötzting zum Regierungsbezirk Niederbayern.

Bei der Gebietsreform 1972 unter dem damaligen Bay. Innenminister Bruno Merk war zunächst der Zusammenschluss der Landkreise Kötzting und Viechtach zum sogenannten Arberkreis geplant. Da sich die beiden Landkreise jedoch über den Verwaltungssitz nicht einigen konnten und sich auch die westlichen Gemeinden [darunter auch Miltach] für einen Anschluss an den Landkreis Cham ausgesprochen haben wenn Kötzting den Kreissitz nicht behalten kann, wurde auf die Bildung des Arberkreises verzichtet. Mit Wirkung zum 1.1.1972 wurde dann Kötzting und Viechtach aufgelöst. Viechtach kam zum Landkreis Regen.

Die ehemals selbständigen Landkreise Kötzting [mit Ausnahme der Gemeinde Lohberg], Roding und Waldmünchen wurden mit Wirkung zum 1.1.1972 dem Landkreis Cham angegliedert und kamen damit zur Oberpfalz. Der Landkreis Kötzting wird zum 01.01.1972 aufgelöst und kommt mit der Gemeinde Miltach zur Oberpfalz.

DER NEUE
LANDKREIS CHAM

Lohberg kam 1972 zunächst zum Lkrs. Regen und wurde erst später wieder nach Cham umgegliedert. Auch die damals noch selbständigen Gemeinden Grub [Krs. Kötzting] und Wettzell [Krs. Viechtach] wurden später noch aufgelöst und aufgeteilt. Grub wurde auf die Gemeinden Rattenberg und Zandt aufgeteilt. Nur die der Gemeinde Zandt zugeschlagenen Ortschaften [Kothrettenbach, Nasting, Weiherhäusl und Weihermühle] kamen zum Landkreis Cham, das restl. Gemeindegebiet von Grub zur Gemeinde Rattenberg. Das Gemeindegebiet Wettzell kommt nach der Aufteilung teilweise zur Stadt Viechtach. Der Ort selbst zum Stadtgebiet Kötzting und damit neu in den Landkreis Cham.

Heute gehört der Landkreis Cham mit 39 Städten und Gemeinden zur Planungsregion 11 [Oberpfalz]. Mit einer Fläche von 1.509,96 km² nimmt der Landkreis unter den 71 Landkreisen Bayerns die 5. Stelle und unter den sieben Landkreisen der Oberpfalz die 1. Stelle ein. Die längste Ost-West Ausdehnung beträgt 64 km, der Höchtste Punkt liegt am Großen Arber (1439 m.ü.NN.) und der tiefste Punkt am Regen bei Reichenbach mit 331 m.ü.NN. Nach dem Stand zum 31.12.2006 hat der Landkreis Cham derzeit 130.111 Einwohner.

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